18.01.2021
"Wie Sie sicher bereits aus den Medienberichten am Wochenende vernommen haben, wird die Bundesregierung den Lockdown und damit verbunden auch das Distance Learning bis zum 07. Februar 2021 verlängern.
Gleichzeitig haben sich Bund und Land geeinigt, dass die Semesterferien in Oberösterreich (und auch in der Steiermark) um eine Woche vorverlegt werden und von 08. Februar 2021 bis 14. Februar 2021 stattfinden. Damit soll vermieden werden, dass die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer nach dem Lockdown eine Woche in die Schule gehen und dann Ferien haben.
Alle näheren Details (auch zum Abschluss des Semesters) werden in den nächsten Tagen vom Bildungsministerium ausgearbeitet und sobald als möglich an Sie kommuniziert."
15.01.2021
Änderungen/ Neuerungen des Erlasses vom 06.01.2021 (siehe unten - hier sind nur die Neuerungen/Änderungen angeführt) mit Gültigkeit von 18.01. - 24.01.2021:
"1.2. Selbsttests Zur weiteren Senkung des Infektionsrisikos sollen in Kombination mit den bereits gültigen Hygienemaßnahmen regelmäßige, freiwillige und kostenlose Antigen-Selbsttests in einem Rhythmus von mindestens einmal pro Woche am Schulstandort angeboten werden. Dazu stellt das BMBWF die nötigen Testkits zur Verfügung. Im Zusammenhang mit den Selbsttests ist Folgendes zu beachten:
Schülerinnen und Schüler an Volks- und Sonderschulen bekommen einzeln verpackte Testkits mit nach Hause und führen den Antigen-Selbsttest mit Unterstützung der Eltern/Erziehungsberechtigen durch. Informationen zur Durchführung erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten über das vom BMBWF erstellte Instruktionsvideo oder den Informationsfolder. Beides ist unter www.bmbwf.gv.at/selbsttest abrufbar. Bei positivem Testergebnis kontaktieren die Eltern/Erziehungsberechtigten bitte 1450."
[Anmerkung: Informationsfolder und Videos sind weiter unten (09.01.2021) von dieser Seite aus direkt abrufbar]
"3.1 Leistungsfeststellungen
§ 7 & 8 Abs. 3 C-SchVO 2020/21 & LBVO Gemäß C-SchVO 2019/20 § 7 Abs. 1 hat die Lehrperson eine Form der Leistungsbeurteilung zu wählen, die eine sichere Beurteilung zulässt. Über die Wahl der Form der Leistungsfeststellung und die Grundlagen für die Beurteilung entscheidet die Lehrperson. Die Beurteilungskriterien sind den Schülerinnen und Schülern bzw. Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Dies gilt in besonderer Weise auch für Phasen des ortsungebundenen Unterrichts. Sollten sich die Kriterien aufgrund des ortsungebundenen Unterrichts geändert haben, so ist dies ebenfalls zu kommunizieren.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Unterrichtssituation soll dem Wunsch von Schülerinnen und Schülern, Prüfungen abzulegen, nach Möglichkeit nachgekommen werden.2 Diese Prüfungen können auch im Wege der elektronischen Kommunikation durchgeführt werden.
...
Wurden im ortsungebundenen Unterricht vom Schüler/von der Schülerin keine Leistungen erbracht, d.h. keine Arbeitsaufträge erfüllt, dann ist eine Beurteilung mit „Nicht genügend“ vorzunehmen. Nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts kommt der pädagogischen Diagnostik besondere Bedeutung zu. „Informationsfeststellungen“ (z.B. Kompetenzchecks) sollen gezielt dafür genutzt werden, festzustellen, in welchen Teilgebieten eines Unterrichtsgegenstandes die Lehr-/Lernziele nicht erreicht wurden. Im Fachunterricht und gegebenenfalls im ergänzenden Unterricht (Förderunterricht, Ergänzungsunterricht) soll darauf Rücksicht genommen werden."
...
4. Aufnahmsverfahren
Aufnahmsverfahrensverordnung
4.1. Schülereinschreibung Die Schülereinschreibungen finden ab 18. Jänner 2021 zeitlich gestaffelt statt.
4.2. Aufnahme in eine andere Schulart
14.01.2021
Aus den neuesten schriftlichen Informationen des BMBWF:
"Schulbetrieb von 18.1.2021 bis 22.1.2021
Schulbetrieb ab Montag, 25.1.2021
09.01.2021
Das BMBWF bittet uns, Sie über kostenlose Selbsttests zu informieren: Ab 18.01.2021 sollen die Volksschulen einen kostenlosen Selbsttest pro Woche und Schüler/in ausgeben. So können schulpflichtige Kinder zu Hause mit Unterstützung der Eltern einen wertvollen Beitrag zum Geringhalten der Infektionszahlen leisten.
Alle weiteren Infos dazu entnehmen Sie bitte dem Elternbrief, dem Folder und dem Video (dieses wird in verschiedenen Sprachen angeboten):
06.01.2021
(21.12.2020)
Laut Erlass des BMBWF wird von 07.01. bis 15.01.2021 Distance- Learning stattfinden. Wie bereits im "Lockdown 2" werden durch die KlassenlehrerInnen Befragungen über den Betreuungsbedarf durchgeführt. Bitte melden Sie Ihr/e Kind/er also beim/bei der Klassenlehrer/in zur "Betreuung" an.
Wir teilen Ihnen die wichtigsten Informationen des BMVWF auszugsweise mit:
"Mit 07. Jänner 2021 treten ergänzende Maßnahmen gemäß COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (C-SchVO 2021/21) in Kraft. Sie gelten zunächst bis auf Weiteres und werden regelmäßig evaluiert sowie an die aktuelle epidemiologische Entwicklung angepasst. Im vorliegenden Schreiben werden die nun geltenden Regelungen erläutert.
...
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ... wechseln ab 07. Jänner 2021 in den ortsungebundenen Unterricht. Die Schulen bleiben aber für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen.
...
Ab Montag, den 18. Jänner 2021 findet eine Rückkehr zum regulären Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler statt.
...
In Volks- und Sonderschulen gilt die MNS-Pflicht nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
....
Konferenzen finden ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation statt.
...
Hinsichtlich des Kontakts mit Eltern/Erziehungsberechtigten wird auf § 12 Abs. 1 C-SchV 2020/21 verwiesen. Derartige Kontakte dürfen nur im Wege der elektronischen Kommunikation stattfinden.
...
Personen, die gesundheitliche, physische oder psychische Unterstützungs- und/oder Betreuungsleistungen am Schulstandort erbringen (z. B. Schulpsychologen/-psychologinnen, Schulsozialarbeiter/innen, Pflegepersonal, Sprachhelfer/innen, Schul- oder Standort-assistenten/-assistentinnen, Trainer/innen an Schulen für Leistungssport), dürfen die Schulen weiterhin betreten.
...
Schülerinnen und Schüler, die zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben zuhause keinen geeigneten Arbeitsplatz haben, über keinen Zugang zu IT-Endgeräten verfügen, die pädagogische Unterstützung benötigen oder die zuhause nicht betreut werden können, werden in der Schule beaufsichtigt und beim Lernen unterstützt. Das bedeutet auch, dass Schüler/innen aufgrund von psychosozialen Problemlagen an die Schule zurückgeholt werden können.
Die Schulleitung kann dies auch anordnen, wenn sie bei einer Schülerin oder einem Schüler einen entsprechenden Bedarf feststellt.
In Sonderschulen findet weiterhin Präsenzunterricht statt."
20.12.2020
Laut BMBWF werden wir mit Anfang der kommenden Woche genaue Informationen zum Schulstart nach den Ferien erhalten. Die wichtigsten Eckdaten wurden uns bereits "formlos" mitgeteilt:
"Von Donnerstag, 7.1., bis Freitag, 15.1. gilt für
- der Unterricht findet via Distance-Learning statt
- eine Betreuungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler in der Schule besteht genauso wie in den bisherigen in Distance-Learning-Phasen (z. B. Lernstationen)
- der Unterricht findet im Präsenzunterricht statt
- jene Schülerinnen und Schüler, die sich aus mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen nicht in der Lage sehen oder in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, kann die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden
...
Aus heutiger Sicht soll am Montag, 18.1.2021, an allen Schulen wieder in Präsenz unterrichtet werden."
Wir werden Sie genauer informieren, sobald wir die neuen Erlässe auf schriftlichem Wege erhalten und ihre Umsetzung an unserer Schule soweit organisiert haben.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!
16.12.2020
Wir haben noch KEINE schriftliche Information seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die angebliche Verlängerung der Ferien. Wir melden uns natürlich sofort, sobald wir etwas erfahren.
03.12.2020
Ab Montag, 07.12.2020 dürfen die Schülerinnen und Schüler wieder in der Schule unterrichtet werden.
Auszugsweise zitieren wir bezüglich des Unterrichtsablaufes aus dem Erlass "Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen Unterrichtsbetrieb ab 07. Dezember 2020" des BM f BW&F vom 03.12.2020 (die Maßnahmen werden bereits jetzt so umgesetzt) :
... Der Unterricht hat, wenn immer es möglich ist, im Freien zu erfolgen.
...Kontaktsportarten sind unzulässig.
Der Unterricht erfolgt in Straßenkleidung, außer das Umziehen kann unter Einhaltung des erhöhten Sicherheitsabstandes von 2 Metern erfolgen. Das Tragen eines MNS während des Bewegungs- und Sportunterrichts ist nicht erforderlich, kann aber bei Bedarf angeordnet werden.
Voraussetzung für die Abhaltung von Schularbeiten und anderen schriftlichen Leistungsfeststellungen ist eine zeitgerechte und intensive Vorbereitung im Unterricht (auch im Präsenzunterricht).
Es darf je Unterrichtsgegenstand im gesamten Wintersemester max. eine Schularbeit stattfinden.
...In Abschlussklassen soll eine Absage von Schularbeiten nach Möglichkeit vermieden werden.
20.11.2020
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zum Elternsprechtag (siehe unter "Termine")!
14.11.2020
Auszug aus BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung:
"Ab Dienstag, den 17. November 2020, wird der Unterricht an den Volksschulen, ... nur mehr über Distance Learning abgewickelt. Die Schulen stehen in dieser Zeit aber weiterhin für pädagogische Betreuung und Unterweisung offen.
Der reguläre Schulbetrieb startet für die Schülerinnen und Schülern wieder am 7. Dezember 2020."
Die wichtigsten Informationen in Kurzform: