07.04.2021
Update "FAQ / Schule im Frühjahr 2021 / Stand 07.04.2021" (siehe auch Infos vom 02.04.2021):
"Zusammenfassung der Regelungen für den Unterricht in Bewegung und Sport ab dem 6. April 2021
...
Kooperation mit außerschulischen Personen und Einrichtungen: Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Personen und Einrichtungen finden derzeit nicht statt."
"Müssen im Rahmen der alternativen Leistungsbeurteilung Bewertungsgespräche stattfinden?
Ja, die Bewertungsgespräche in den Volks- und Sonderschulen im Rahmen der alternativen Leistungsbeurteilung sind jedenfalls auch in den Ampelphasen „ORANGE“ und „ROT“ durchzuführen. Es ist dabei auf digitale Formate umzustellen.
Wenn eine Videokonferenz mit Erziehungsberechtigten mangels technischer Möglichkeiten nicht möglich ist, kann auch nach vorheriger Zurverfügungstellung der Unterlagen ein ausführliches Telefongespräch geführt werden."
Da ab nun jeden zweiten Schultag getestet wird, gilt die Einverständniserklärung automatisch für 3 Testungen. Wenn die Eltern die dritte Testung der Woche beeinspruchen, gilt: "Sollten die Erziehungsberechtigten jedoch einer dritten Testung am Freitag widersprechen, so befinden sich die SchülerInnen am Freitag im ortsungebundenen Unterricht (Distance-Learning)."
"Welche Hygienebestimmungen gelten im Schuljahr 2020/2021? Welche Ampelfarbe gilt?
Die allgemein gültigen Hygienebestimmungen sind in jeder Ampelfarbe einzuhalten. ... Das BMBWF geht davon aus, dass zusätzlich zu diesem allgemeinen Hygienestandard je nach Risikobeurteilung der Gesundheitsbehörden unterschiedlich strenge Präventionsmaßnahmen an einer Schule erforderlich sind. Abhängig vom jeweiligen Ampelstatus einer Region verordnet daher die Bildungsdirektion wöchentlich am Freitagmittag, wenn für eine Schule strengere Präventionsmaßnahmen gelten (gelb, orange, rot).
Die betroffenen Schulen werden von der Bildungsdirektion informiert (per Mail an die offizielle Schuladresse), dass für sie ab dem folgenden Montag ein anderer Hygienestandard gilt.
...
Wenn die Corona-Ampel der Gesundheitsbehörden für eine Region „gelb“, „orange“ oder „rot“ ist, bedeutet das nicht automatisch für alle Schulen in den betroffenen Regionen, dass sie die den Farben entsprechenden Präventionsmaßnahmen umzusetzen haben.
..."
"Was versteht man unter dem Prinzip „Klasse als Haushaltsgemeinschaft“?
Im Klassenverband und in SchülerInnengruppen, die regelmäßig viel Zeit miteinander verbringen, kann aufgrund des wichtigen sozialen Aspekts von einem dauerhaften Mindestabstand abgesehen werden. Umarmungen oder anderer unmittelbarer Körperkontakt müssen jedenfalls unterbleiben.
Klassenübergreifende Gruppen sollen so weit wie möglich vermieden werden. Dadurch soll sichergestellt sein, dass im Falle von Infektionen, das Ansteckungsrisiko und die Infektionswege kontrollierbar bleiben."
02.04.2021
Rechtzeitig vor Ferienende möchten wir Sie über die neuen Richtlinien informieren. Entgegen den Vorgaben der Bundesregierung für die östlichen Bundesländer Österreichs, startet der Schulbetrieb bei uns wie vorgesehen am Dienstag, 06.04.2021. Bitte nicht vergessen: Nur der Montag, 05.04.2021 ist schulfrei!
Der Unterricht findet für alle Schüler und Schülerinnen der Volksschulklassen täglich statt. Schülerinnen und Schüler ab dem Mittelschulalter, welche die Kleinklassen besuchen, haben Unterricht im Schichtbetrieb.
Im Großen und Ganzen bleiben die Richtlinien gleich. Was sich ändert, ist die Testung am Freitag, die ab 06.04.2021 verpflichtend sein wird:
"1.2 Verpflichtende Testungen
Für die Teilnahme am Unterricht oder an der Betreuung haben Schülerinnen und Schüler am Schulstandort einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrertest“) durchzuführen. Die Tests werden am Schulstandort bereitgestellt. Schüler/innen testen sich jeweils am 1. Tag der Anwesenheit in der Schule (Präsenzunterricht bzw. Betreuung) und in der restlichen Woche so, dass zwischen den Tests maximal ein Kalendertag liegen darf. Das bedeutet, dass in der Volksschule im Regelfall die Schülerinnen und Schüler drei Mal in der Woche eine Testung absolvieren.
...
In der Regel findet die Testung im Klassenverband statt. Für Eltern, die ihre Kinder beim Test unterstützen wollen, werden an Volksschulen am Beginn des Unterrichtstages Teststationen eingerichtet. ..."
"2.1 Anordnung von ortsungebundenem Unterricht in einzelnen Regionen
Macht es die Eindämmung von COVID-19 erforderlich, so kann die Schulbehörde durch Verordnung das Aussetzen des Präsenzunterrichts für Schulen oder einzelne Klassen, d.h. den Wechsel in den ortsungebundenen Unterricht, anordnen."
"2.6 Unterricht in Musik und verwandten Gegenständen
Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten sind im Freien erlaubt."
"2.11 Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
Mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen mit Übernachtung sind bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 untersagt.
...
Bei der Planung von Schulveranstaltungen für das nächste Schuljahr sind die Stornobedingungen zu beachten. Der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds steht im Schuljahr 2021/22 nicht mehr zur Verfügung."
"2.14 Psychosoziale Unterstützung
...
Schulpsychologische Beratung kann von Schülerinnen und Schülern von Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr und an Samstagen von 08.00 bis 12.00 Uhr unter der Nummer 0800 211320 in Anspruch genommen werden."
"3.1 Leistungsfeststellungen
...
Schularbeiten dürfen nur im Präsenzunterricht stattfinden.
Im 2. Semester findet je Unterrichtsgegenstand max. eine Schularbeit statt. Der Umfang des Schularbeitsstoffes ist auf ein bewältigbares Ausmaß einzugrenzen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die 1. Schularbeit im Schuljahr bereits mehrere Monate zurückliegt. Haben bereits zwei Schularbeiten stattgefunden, sind beide in die Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Schularbeiten, die aufgrund von Krankheit oder Quarantäne versäumt werden, sind nicht nachzuholen, sofern mit den anderen Leistungsfeststellungen eine sichere Leistungsbeurteilung für die Schulstufe erfolgen kann."
24.03.2021
Bevor wir neue Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien erhalten und an Sie weitergeben, möchten wir an alle Schülerinnen und Schüler der VS 2 Freistadt ein ganz großes DANKESCHÖN richten.
Sei es das Tragen des MNS,
das Hände Waschen bzw. Desinfizieren,
oder seien es die viel diskutierten Selbsttests.
Die Kinder machen das hervorragend. Sie sind geschickt, verantwortungsbewusst und auch der zusätzliche (freiwillige) Selbsttest am Freitag stellt für die Schülerinnen und Schüler kein Problem dar.
DANKE, IHR SEID SPITZE!
05.03.2021
Wir wurden soeben informiert, dass ab Montag, 15.03.2021 jeweils 3 x pro Woche mit den Schülerinnen und Schülern die Selbsttests durchgeführt werden sollen.
Getestet wird ab dann immer montags, mittwochs und freitags.
Nachtrag: Die Testung am Freitag ist nicht verpflichtend, sie wird von uns jedenfalls befürwortet.
04.03.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bildungsdirektion für Oberösterreich teilt mit, dass auch im Schuljahr 2020/21 bundesweit eine Sommerschule für Schülerinnen und Schüler von Volksschulen und der Sekundarstufe I durchgeführt wird. Die Sommerschule ist eine vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung initiierte Maßnahme, um Bildungsnachteile zu kompensieren und Schülerinnen und Schüler mit Nachholbedarf zielgerichtet zu unterstützen. Sie findet in Oberösterreich in der Zeit vom 30.08. – 10.09.2021 statt. Mit dem angeschlossenen Schreiben erhalten Sie grundsätzliche Information über die Zielsetzung, den Inhalt und die Rahmenbedingungen der Sommerschule 2021.
04.02.2021
Die neuen Infos für den Beginn der Schulzeit ab 15.02.2021 sind da.
Wir sind bemüht, Ihnen die Vorgaben der Regierung - so wie sie uns schriftlich vom BMBWF übermittelt wurden und wir sie am Standort VS 2 Freistadt umsetzen müssen - kurz und bündig und klar strukturiert weiterzugeben.
Wir bitten Sie, auch den Elternbrief von Bildungsminister Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (PDF- Download unten).
Grundsätzlich gilt: "Alle bisherigen Hygienevorkehrungen bleiben aufrecht – der Schulbetrieb wird aber um eine zentrale Präventivmaßnahme erweitert: Jene Schüler/innen, die vor Ort am Unterricht teilnehmen möchten, sind verpflichtet, die Antigen-Selbsttests in der Schule durchzuführen."
Schulbetrieb in der VS 2 ab 15.02.2021:
War ein Schüler/eine Schülerin bereits an COVID-19 erkrankt und kann eine ärztliche Bestätigung oder einen Antikörpertest vorlegen, die/der nicht älter als sechs Monate ist, dann ist der Test nicht durchzuführen.
Bitte beachten Sie, dass die verpflichtende Testung eine Vorgabe der Regierung ist, an die wir uns halten müssen. Wir als Team der VS 2 Freistadt verstehen etwaige Bedenken, sind aber zuallererst wirklich froh darüber, dass wir nach den Ferien endlich wieder alle Schülerinnen und Schüler in der Schule empfangen dürfen und einen weitgehend "coronanormalen" Schulalltag leben können.
DANKE für Ihre großartige Unterstützung bis jetzt,
DANKE für Ihr Bemühen,
DANKE für Ihre Mithilfe,
das Team der VS 2 Freistadt
28.01.2021
Wir informieren Sie hier (auszugsweise) über die Änderungen/ Neuerungen für den Schulbetrieb ab 25.01.2021 laut "FAQ - Schule im Herbst 2020 - Stand 28. Jänner 2021" der Bildungsdirektion für Oberösterreich:
"In welcher Form findet bis zum 8.2. der Unterricht statt? (Update 28.01.2021)
Welche SchülerInnen dürfen/müssen weiterhin die Schule besuchen? (Update 28.01.2021)
Müssen Pflichtgegenstände wie etwa Musikerziehung, Bewegung und Sport o.ä. trotz langer Distance-Learning-Phase beurteilt werden? (Update 28.01.2021)
Müssen im Rahmen der alternativen Leistungsbeurteilung Bewertungsgespräche stattfinden? (Update 28.01.2021)
Welche Regelungen gelten für die Ausstellung bzw. Übergabe der Schulnachricht bzw. des Semesterzeugnisses? (Update 28.01.2021)
[Anmerkung: Das BG/BRG Freistadt, das Marianum Freistadt und die NMMS Freistadt haben sich mit den Volksschulen darauf geeinigt, dass die Weitergabe der Schulnachrichten nach den Semesterferien stattfinden darf.]
26.01.2021
Sehr geehrte Eltern!
Wir bitten Sie, den Elternbrief mit den Informationen rund um die Semesterferien zu lesen - DANKE!
Und wenn sie es noch nicht gesehen haben: Bitte lesen unsere Dankesworte an Sie im Eintrag vom 24.01.2021!
24.01.2021
Die Testkits wurden im Laufe der Woche an die in der Betreuung anwesenden Schülerinnen und Schüler weitergegeben. Bitte beachten Sie die richtige Anwendung:
Wir möchten an dieser Stelle einmal DANKE sagen...
... dafür, dass Sie Ihr/e Kind/er daheim beim Lernen unterstützen!
... dafür, dass Sie trotz Arbeit/ Homeoffice Ihr Möglichstes tun, um die Betreuung Ihres/r Kindes/r, soweit es Ihnen möglich ist, zu Hause zu übernehmen und uns somit wirklich sehr unterstützen dabei, die Anzahl der Kinder pro Tag in der Schule möglichst gering zu halten!
... dafür, dass Sie alle Neuerungen - ob kurzfristig oder länger angekündigt - mittragen! Dabei denken wir zum Beispiel an den auch für die Kinder verpflichtenden MNS, an das Anwenden der Selbsttests zu Hause, an sämtliche Gespräche, die nunmehr ausfallen oder "abgespeckt" übers Telefon oder MS Teams stattfinden müssen.
... dafür, dass Sie zwar nicht mehr ins Schulgebäude herein dürfen, aber trotzdem einmal pro Woche herkommen und die Schulutensilien für Ihr/e Kind/er organisieren!
... dafür, dass Sie einen langen Atem beweisen und wir den Eindruck haben, uns allen gemeinsam gelingt "Schule" immer noch!
Das Team der VS 2 Freistadt
24.01.2021
Wir informieren Sie hier (auszugsweise) über die Änderungen/ Neuerungen für den Schulbetrieb ab 25.01.2021 und zitieren aus der Beilage zum Erlass des BMBWF GZ 2021-0.032.901:
§ 8 & 9 C-SeVO 2021
Abweichend von den Bestimmungen des Schulzeitgesetzes beginnen in Oberösterreich und der Steiermark die Semesterferien am 08. Februar 2021. Fristen, die in Abhängigkeit vom Ende des Wintersemesters oder Beginn des Sommersemesters zu berechnen sind (z.B. die Abgabe der vorwissenschaftlichen Arbeit), bleiben an den ursprünglichen Termin geknüpft. Das Wintersemester endet schulrechtlich am Freitag vor Beginn der Semesterferien. Das bedeutet, dass das Wintersemester in Oberösterreich und in der Steiermark eine Woche kürzer ist, das Sommersemester hingegen eine Woche länger.
Die Schulnachrichten bzw. Semesterzeugnisse werden den Schülerinnen und Schülern an einem der ersten beiden Unterrichtstage des Sommersemesters übergeben. Schülerinnen der 4., 8. und 9. Schulstufe bzw. deren Erziehungsberechtigte können beantragen, dass sie die Schulnachricht bereits vor diesem Zeitpunkt erhalten. In diesem Fall ist die Schulnachricht persönlich und einzeln unter Einhaltung der Hygienebestimmungen zu übergeben. ...
Zur weiteren Senkung des Infektionsrisikos sollen in Kombination mit den bereits gültigen Hygienemaßnahmen regelmäßige, freiwillige und kostenlose Antigen-Selbsttests in einem Rhythmus von mindestens einmal pro Woche am Schulstandort angeboten werden. Dazu stellt das BMBWF die nötigen Testkits zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit den Selbsttests ist Folgendes zu beachten:
Schülerinnen und Schüler an Volks- und Sonderschulen bekommen einzeln verpackte Testkits mit nach Hause und führen den Antigen-Selbsttest mit Unterstützung der Eltern/Erziehungsberechtigen durch. Informationen zur Durchführung erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten über das vom BMBWF erstellte Instruktionsvideo oder den Informationsfolder. Beides ist unter www.bmbwf.gv.at/selbsttest abrufbar. Bei positivem Testergebnis kontaktieren die Eltern/Erziehungsberechtigten bitte 1450. ...
18.01.2021
"Wie Sie sicher bereits aus den Medienberichten am Wochenende vernommen haben, wird die Bundesregierung den Lockdown und damit verbunden auch das Distance Learning bis zum 07. Februar 2021 verlängern.
Gleichzeitig haben sich Bund und Land geeinigt, dass die Semesterferien in Oberösterreich (und auch in der Steiermark) um eine Woche vorverlegt werden und von 08. Februar 2021 bis 14. Februar 2021 stattfinden. Damit soll vermieden werden, dass die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer nach dem Lockdown eine Woche in die Schule gehen und dann Ferien haben.
Alle näheren Details (auch zum Abschluss des Semesters) werden in den nächsten Tagen vom Bildungsministerium ausgearbeitet und sobald als möglich an Sie kommuniziert."
15.01.2021
Änderungen/ Neuerungen des Erlasses vom 06.01.2021 (siehe unten - hier sind nur die Neuerungen/Änderungen angeführt) mit Gültigkeit von 18.01. - 24.01.2021:
"1.2. Selbsttests Zur weiteren Senkung des Infektionsrisikos sollen in Kombination mit den bereits gültigen Hygienemaßnahmen regelmäßige, freiwillige und kostenlose Antigen-Selbsttests in einem Rhythmus von mindestens einmal pro Woche am Schulstandort angeboten werden. Dazu stellt das BMBWF die nötigen Testkits zur Verfügung. Im Zusammenhang mit den Selbsttests ist Folgendes zu beachten:
Schülerinnen und Schüler an Volks- und Sonderschulen bekommen einzeln verpackte Testkits mit nach Hause und führen den Antigen-Selbsttest mit Unterstützung der Eltern/Erziehungsberechtigen durch. Informationen zur Durchführung erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten über das vom BMBWF erstellte Instruktionsvideo oder den Informationsfolder. Beides ist unter www.bmbwf.gv.at/selbsttest abrufbar. Bei positivem Testergebnis kontaktieren die Eltern/Erziehungsberechtigten bitte 1450."
[Anmerkung: Informationsfolder und Videos sind weiter unten (09.01.2021) von dieser Seite aus direkt abrufbar]
"3.1 Leistungsfeststellungen
§ 7 & 8 Abs. 3 C-SchVO 2020/21 & LBVO Gemäß C-SchVO 2019/20 § 7 Abs. 1 hat die Lehrperson eine Form der Leistungsbeurteilung zu wählen, die eine sichere Beurteilung zulässt. Über die Wahl der Form der Leistungsfeststellung und die Grundlagen für die Beurteilung entscheidet die Lehrperson. Die Beurteilungskriterien sind den Schülerinnen und Schülern bzw. Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Dies gilt in besonderer Weise auch für Phasen des ortsungebundenen Unterrichts. Sollten sich die Kriterien aufgrund des ortsungebundenen Unterrichts geändert haben, so ist dies ebenfalls zu kommunizieren.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Unterrichtssituation soll dem Wunsch von Schülerinnen und Schülern, Prüfungen abzulegen, nach Möglichkeit nachgekommen werden.2 Diese Prüfungen können auch im Wege der elektronischen Kommunikation durchgeführt werden.
...
Wurden im ortsungebundenen Unterricht vom Schüler/von der Schülerin keine Leistungen erbracht, d.h. keine Arbeitsaufträge erfüllt, dann ist eine Beurteilung mit „Nicht genügend“ vorzunehmen. Nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts kommt der pädagogischen Diagnostik besondere Bedeutung zu. „Informationsfeststellungen“ (z.B. Kompetenzchecks) sollen gezielt dafür genutzt werden, festzustellen, in welchen Teilgebieten eines Unterrichtsgegenstandes die Lehr-/Lernziele nicht erreicht wurden. Im Fachunterricht und gegebenenfalls im ergänzenden Unterricht (Förderunterricht, Ergänzungsunterricht) soll darauf Rücksicht genommen werden."
...
4. Aufnahmsverfahren
Aufnahmsverfahrensverordnung
4.1. Schülereinschreibung Die Schülereinschreibungen finden ab 18. Jänner 2021 zeitlich gestaffelt statt.
4.2. Aufnahme in eine andere Schulart
14.01.2021
Aus den neuesten schriftlichen Informationen des BMBWF:
"Schulbetrieb von 18.1.2021 bis 22.1.2021
Schulbetrieb ab Montag, 25.1.2021
09.01.2021
Das BMBWF bittet uns, Sie über kostenlose Selbsttests zu informieren: Ab 18.01.2021 sollen die Volksschulen einen kostenlosen Selbsttest pro Woche und Schüler/in ausgeben. So können schulpflichtige Kinder zu Hause mit Unterstützung der Eltern einen wertvollen Beitrag zum Geringhalten der Infektionszahlen leisten.
Alle weiteren Infos dazu entnehmen Sie bitte dem Elternbrief, dem Folder und dem Video (dieses wird in verschiedenen Sprachen angeboten):
06.01.2021
(21.12.2020)
Laut Erlass des BMBWF wird von 07.01. bis 15.01.2021 Distance- Learning stattfinden. Wie bereits im "Lockdown 2" werden durch die KlassenlehrerInnen Befragungen über den Betreuungsbedarf durchgeführt. Bitte melden Sie Ihr/e Kind/er also beim/bei der Klassenlehrer/in zur "Betreuung" an.
Wir teilen Ihnen die wichtigsten Informationen des BMVWF auszugsweise mit:
"Mit 07. Jänner 2021 treten ergänzende Maßnahmen gemäß COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (C-SchVO 2021/21) in Kraft. Sie gelten zunächst bis auf Weiteres und werden regelmäßig evaluiert sowie an die aktuelle epidemiologische Entwicklung angepasst. Im vorliegenden Schreiben werden die nun geltenden Regelungen erläutert.
...
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ... wechseln ab 07. Jänner 2021 in den ortsungebundenen Unterricht. Die Schulen bleiben aber für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen.
...
Ab Montag, den 18. Jänner 2021 findet eine Rückkehr zum regulären Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler statt.
...
In Volks- und Sonderschulen gilt die MNS-Pflicht nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
....
Konferenzen finden ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation statt.
...
Hinsichtlich des Kontakts mit Eltern/Erziehungsberechtigten wird auf § 12 Abs. 1 C-SchV 2020/21 verwiesen. Derartige Kontakte dürfen nur im Wege der elektronischen Kommunikation stattfinden.
...
Personen, die gesundheitliche, physische oder psychische Unterstützungs- und/oder Betreuungsleistungen am Schulstandort erbringen (z. B. Schulpsychologen/-psychologinnen, Schulsozialarbeiter/innen, Pflegepersonal, Sprachhelfer/innen, Schul- oder Standort-assistenten/-assistentinnen, Trainer/innen an Schulen für Leistungssport), dürfen die Schulen weiterhin betreten.
...
Schülerinnen und Schüler, die zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben zuhause keinen geeigneten Arbeitsplatz haben, über keinen Zugang zu IT-Endgeräten verfügen, die pädagogische Unterstützung benötigen oder die zuhause nicht betreut werden können, werden in der Schule beaufsichtigt und beim Lernen unterstützt. Das bedeutet auch, dass Schüler/innen aufgrund von psychosozialen Problemlagen an die Schule zurückgeholt werden können.
Die Schulleitung kann dies auch anordnen, wenn sie bei einer Schülerin oder einem Schüler einen entsprechenden Bedarf feststellt.
In Sonderschulen findet weiterhin Präsenzunterricht statt."
20.12.2020
Laut BMBWF werden wir mit Anfang der kommenden Woche genaue Informationen zum Schulstart nach den Ferien erhalten. Die wichtigsten Eckdaten wurden uns bereits "formlos" mitgeteilt:
"Von Donnerstag, 7.1., bis Freitag, 15.1. gilt für
- der Unterricht findet via Distance-Learning statt
- eine Betreuungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler in der Schule besteht genauso wie in den bisherigen in Distance-Learning-Phasen (z. B. Lernstationen)
- der Unterricht findet im Präsenzunterricht statt
- jene Schülerinnen und Schüler, die sich aus mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen nicht in der Lage sehen oder in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, kann die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden
...
Aus heutiger Sicht soll am Montag, 18.1.2021, an allen Schulen wieder in Präsenz unterrichtet werden."
Wir werden Sie genauer informieren, sobald wir die neuen Erlässe auf schriftlichem Wege erhalten und ihre Umsetzung an unserer Schule soweit organisiert haben.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!
16.12.2020
Wir haben noch KEINE schriftliche Information seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die angebliche Verlängerung der Ferien. Wir melden uns natürlich sofort, sobald wir etwas erfahren.
03.12.2020
Ab Montag, 07.12.2020 dürfen die Schülerinnen und Schüler wieder in der Schule unterrichtet werden.
Auszugsweise zitieren wir bezüglich des Unterrichtsablaufes aus dem Erlass "Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen Unterrichtsbetrieb ab 07. Dezember 2020" des BM f BW&F vom 03.12.2020 (die Maßnahmen werden bereits jetzt so umgesetzt) :
... Der Unterricht hat, wenn immer es möglich ist, im Freien zu erfolgen.
...Kontaktsportarten sind unzulässig.
Der Unterricht erfolgt in Straßenkleidung, außer das Umziehen kann unter Einhaltung des erhöhten Sicherheitsabstandes von 2 Metern erfolgen. Das Tragen eines MNS während des Bewegungs- und Sportunterrichts ist nicht erforderlich, kann aber bei Bedarf angeordnet werden.
Voraussetzung für die Abhaltung von Schularbeiten und anderen schriftlichen Leistungsfeststellungen ist eine zeitgerechte und intensive Vorbereitung im Unterricht (auch im Präsenzunterricht).
Es darf je Unterrichtsgegenstand im gesamten Wintersemester max. eine Schularbeit stattfinden.
...In Abschlussklassen soll eine Absage von Schularbeiten nach Möglichkeit vermieden werden.
20.11.2020
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zum Elternsprechtag (siehe unter "Termine")!
14.11.2020
Auszug aus BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung:
"Ab Dienstag, den 17. November 2020, wird der Unterricht an den Volksschulen, ... nur mehr über Distance Learning abgewickelt. Die Schulen stehen in dieser Zeit aber weiterhin für pädagogische Betreuung und Unterweisung offen.
Der reguläre Schulbetrieb startet für die Schülerinnen und Schülern wieder am 7. Dezember 2020."
Die wichtigsten Informationen in Kurzform: